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Umweltanalytischer Dienst - MeyersAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 


1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen vertraglicher und nicht vertraglicher Art zwischen der Einrichtung Umweltanalytischer Dienst - Meyers als Auftragnehmer "AN" und dem Auftraggeber als "AG".

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem AN, und dem Besteller gelten ausschließlich diefolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt derBestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer.


2. Leistungsumfang und Richtlinien für die Untersuchungen
Maßgeblich für die vom AN zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag, soweit dem nicht vom AN widersprochen wird. Die Untersuchungen erfolgen nach Verfahren, die allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entsprechen oder für die Normen und andere anerkannte Methoden vorliegen. Die Anwendung eines bestimmten Verfahrens hat der AG ausdrücklich anzugeben und dies muss vom AN auch zugesichert werden.

Die Prüfergebnisse gehen erst mit vollständiger Begleichung der Rechnung in das Eigentum des AG über. Die unbegründete Nicht-Abnahme der Prüfergebnisse berechtigt nicht zum Einbehalt des geforderten Rechnungsbetrages. Eine nur auszugsweise Weitergabe der Prüfberichte an Dritte durch den AG ist ohne
ausdrückliche Zusage des AN zur Vermeidung möglicherweise verfälschender Aussagen nicht gestattet. Prüfergebnisse werden seitens des AN ohne Einwilligung des AG nicht an Dritte weitergegeben. Anonymisierte Messdaten können jedoch zu statistischen oder Forschungszwecken durch den AN ohne Inkenntnissetzen des AG verwendet werden.


3. Durchführung des Auftrages
Der Auftrag wird  unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Sind unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zwecke des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich, so ist dazu die vorherige Zustimmung des AG erforderlich. Der AN wird vom AG ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen, die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Der AN behält sich vor, Unteraufträge zu vergeben.

4. Pflichten des Auftraggebers
Der AG darf keine Weisungen erteilen, die deren tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis eines Gutachtens verfälschen können. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stehen.


5. Widerufsrecht für Verbraucher

Nach einer Beauftragung einer Sachverständigendienstleistung besteht für Verbraucher auf der Grundlage der EU-RICHTLINIE 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die vereinbarte gutachterliche Leistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Kenntnis davon hatte, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, vgl. EU-RICHTLINIE 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher. Im Falle des vom Auftraggeber ausdrücklich gewollten sofortigen Beginns vor Ablauf der Widerrufsfrist besteht ein Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen.  

6. Schweigepflicht
Dem AN ist untersagt Tatsachen und Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des
Auftragsverhältnisses hinaus. Der AN ist zur Offenlegung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei ihrer Tätigkeit erlangten Erkenntnisse befugt, wenn er aufgrund von gesetzlichen Vorschriften hierzu verpflichtet ist oder der AG sie ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet. Im übrigen ist der AN und seine Mitarbeiter/innen nach Absprache mit dem AG befugt, Untersuchungsergebnisse im Rahmen von erbrachten Tätigkeiten unter Beachtung des Datenschutzes für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, zu publizieren und einer eigenständigen wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen. Die Nennung des Auftraggebers in allgemeiner Form (Auftraggeber, Kurzbeschreibung, Datum) darf als Referenz genannt werden.

7.  Urheberrechtschutz
Die Veröffentlichung, insbesondere von Gutachten, seine Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung ist nur im Rahmen des vertraglich bestimmten Verwendungszweckes unter namentlicher Nennung des AN gestattet.

8. Preise und Abrechnung
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers angegebenen Preise. Für zusätzlich beauftragte und durchgeführte Leistungen gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste des AN. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der zu entrichtenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Bei Leistungen über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen oder bei größerem Auftragsvolumen können Abschlagszahlungen vor Beginn oder während der Projektarbeit verlangt werden. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Datum der Rechnungsstellung, sofern die Rechnung keine längeren Fristen ausweist. Ein Skontoabzug ist nicht gestattet. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank fällig.

Zusätzlich kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen auch bei Mängelrügen nicht berechtigt, sofern es sich nicht um vom Auftragnehmer schriftlich anerkannte oder zur Behebung in Arbeit befindliche Mängel handelt.

9. Fristüberschreitung
Der AN übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Termins beim Abschluss einer Untersuchung, Planung oder Gutachtenerstellung. Im Falle der Vereinbarung einer Frist zur Ablieferung der Leistung beginnt diese mit Vertragsabschluss. Benötigt der AN für die Leistungserbringung
Unterlagen des AG oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen bzw. des Vorschusses. Bei Überschreitung eines vereinbarten Ablieferungstermins kann der AG nur im Fall des Leistungsverzuges des AN oder der von dem AN zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Der AG kann neben der Lieferung einen Verzugsschadensersatz nur verlangen, wenn er dem AN Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. 

10. Kündigung des Vertages
Eine Kündigung ist schriftlich zu erklären. Ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Kündigung ausgeschlossen. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der AN zu vertreten hat, so steht ihm eine Vergütung für
die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als diese für die AG objektiv verwertbar ist. In allen anderen Fällen behält der AN den Anspruch auf volle Aufwendung.

11. Gewährleistung
Der AG kann als Gewährleistung zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Hierzu bedarf es einer Nachfristsetzung von angemessener Dauer. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der AG Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung durch den AG  schriftlich angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz unberührt.

11. Haftung und Verjährung
Der AN schließt die Haftung für sich und die von ihr Beauftragten- gleich aus welchem Rechtsgrund für alle Fälle aus, wenn nicht ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss für Schäden, die bei Nachbesserungen entstehen. Aufgrund des allgemeinen Versicherungsschutzes sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, eingeschränkt. Die Haftung des AN ist auf grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz beschränkt. Für Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist der Schadensersatzanspruch begrenzt auf vertragstypische Schäden. Die Höhe der Haftung ist auf die Höhe Versicherungsleistung der Versicherer des AN beschränkt. Ist die Versicherung nicht verpflichtet etwaige Schäden zu regulieren, so ist die Schadenhöhe auf 25.000,- € begrenzt. Die Rechte des AG aus Gewährleistung gemäß Abschnitt 10 werden dadurch nicht berührt. Die Ansprüche wegen Lieferverzug sind in Abschnitt 8 abschließend geregelt. Die Verjährungsfrist des § 638 BGB gilt auch für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung. Die Haftungsdauer ist auf 5 Jahre beschränkt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt.

13. Salvatorische Klausel
Auch bei Unwirksamkeit oder Unzulässigkeit eines Teiles der vorstehenden Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Inhaltlicher Verantwortlicher:

Umweltanalytischer Dienst
Dipl.-Ing. Georg Meyers
Steinstraße 89 b
41199 Mönchengladbach
E-Mail: meyers@umwelt-web.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: 
172675441 (Finanzamt Mönchengladbach)

Inhaltlicher Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV
Dipl.-Ing. Georg Meyers (Anschrift s.o.)

Rechtshinweis:

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Die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist beschränkt.

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